Allgemeine Geschäftsbedingungen der Acryplex GmbH |
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1. | Geltung |
Für unsere Lieferungen gelten ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, auch solche des Käufers, sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. |
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2. | Preise |
Alle Preise sind unverbindlich. Die offerierten Preise können nur dann aufrecht erhalten bleiben, wenn auch die in der Offerte genannten Qualitäten und Mengen unverändert und ungekürzt bestellt werden. Die Preise werden auf Grund der am Tage der Offertestellung massgebenden Kosten kalkuliert. Wir müssen uns deshalb vorbehalten, die Preise bei einer wesentlichen Änderung der Umstände, die für die Preisfestsetzung richtungsweisend waren, auch für noch nicht ausgeführte Lieferungen, den neuen Gegebenheiten anzupassen. Unsere Preise verstehen sich ab Werk, ohne Verpackung exkl.MWST. |
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3. | Zahlungsbedingungen |
Dreissig Tage rein netto ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Nach Ablauf der dreissig Tage ist unsere Firma berechtigt, den Kunden durch Ansetzung der Zahlungsfrist in Verzug zu setzen und einen Verzugszins und Spesen zu verrechnen. Art. 107 OR bleibt vorbehalten. Das von uns geliefertes Material bleibt bis zum vollständigen Eingang des vereinbarten Kaufpreises unser Eigentum. Mit der mündlichen oder schriftlichen Bestellung akzeptiert der Besteller unsere Zahlungsbedingungen gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
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4. | Lieferung |
Die angegebenen Lieferfristen in unseren Angeboten und Bestätigungen sind als annähernd und freibleibend zu betrachten. Die Beschaffungsmöglichkeit von Material und Werkzeug, sowie unvorhergesehene Ereignisse höherer Gewalt bleiben vorbehalten. Solche Hindernisse sind beispielsweise Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate, Ausschusswerden von wichtigen Werkstücken, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse. Bei Abrufaufträgen ist es der Acryplex GmbH freigestellt, die ganze Bestellung auf einmal herzustellen. Werden bei Abrufaufträgen Teillieferungen nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgerufen, so steht uns das Recht zu, die Teillieferungen in Rechnung zu stellen und ihre Abnahme innert 14 Tagen zu fordern. Nach Ablauf dieser Frist lagert die Ware auf Rechnung und Gefahr des Bestellers bei uns. |
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5. | Nutzen und Gefahr |
Gehen mit dem Versand der Ware auf den Besteller über. Bei Frankolieferung erfolgt der Übergang von Nutzen und Gefahr mit der Auslieferung der Ware an den Besteller. Bei Gutschriften für zurückgegebene und bereits fakturierte Ware wird das Porto nicht gutgeschrieben, sofern es sich nicht um einen Fehler unserer Firma handelt. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und der betreffenden Transportanstalt zwecks Tatbestandsaufnahme innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden. | |
6. | Vorstudien, Muster und Prototypen |
Welche auf Wunsch des Bestellers ausgearbeitet werden bleiben Eigentum der Acryplex GmbH und dürfen nicht an dritte abgegeben oder diesen zugänglich gemacht werden. Wir haben das Recht, die entstandenen Kosten für unsere Aufwendungen zu verrechnen. Die Durchschnittsmuster sind massgebend für Qualität und Ausführung der Ware. | |
7. | Werkzeuge und Formen |
Sie bleiben stets im Besitz der Acryplex GmbH, auch wenn der Besteller einen Anteil oder die ganzen Kosten an die Herstellung der selben geleistet hat. Eine allfällige Aufbewahrung von Werkzeugen und Formen bleibt allein unserem Entscheid überlassen. | |
8. | Mängelrüge |
Macht der Besteller nicht innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware Beanstandungen schriftlich geltend, so gilt die Ware als vorbehaltlos angenommen. Für Eignung zu den vom Besteller gedachten, oder anderen Verwendungszwecken, wird keine Gewähr übernommen. Ware, die wir als mangelhaft anerkannt haben, wird, sofern dies nötig und durchführbar ist, gemäss ursprünglicher Bestellung durch Nachbesserung oder Neulieferung ersetzt. Werden Teile nach Entwürfen oder Zeichnungen des Bestellers geliefert, so beschränkt sich die Gewährleistung darauf, dass die Teile diesen Unterlagen entsprechend ausgeführt worden sind. Die Verarbeitung unserer Erzeugnisse geschieht auf Gefahr des Käufers. | |
9. | Vertragsverletzungen |
Vertragsverletzungen des Käufers berechtigen uns vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, jegliche weitere Lieferung an den Käufer einzustellen. | |
10. | Gerichtsstand |
Für alle Streitigkeiten aus den Vertraglichen Beziehungen zwischen unseren Kunden und unserer Firma gilt Dietikon. Der Besteller verzichtet auf einen ihm allenfalls zustehenden anderen Gerichtsstand, insbesondere denjenigen seines Wohnsitzes oder Geschäfts- Domizils. |